Ist das Anbringen einer Dämmfassade auf der Straßenseite eines Gebäudes eine Überbauung?
Frage von Kaldo: Ist das Anbringen einer Dämmfassade auf der Straßenseite eines Gebäudes eine Überbauung?
Im vorliegenden Fall geht es um die Erstellung einer Dämmfassade mit einer Stärke von 16cm.
Das Gebäude grenzt straßenseitig an die öffentliche Verkehrsfläche (Fußweg) und soll eine Dämmfassade erhalten.Diese wird dann um die Dämmstärke in den Bereich des kommunalen Grundstücks hineinragen.
Beste Antwort:
Answer by Alwin E
Du musst so oder so die Gemeinde fragen, denn die Fassade macht sich ja nicht von selber ran, also muss für die Zeit der Bauarbeiten der Fußweg gesperrt werden, und dafür braucht man eine Genehmigung.
In unserer Gemeinde wäre die Baumaßnahme so oder so genehmigungspflichtig. Da muss man sich sogar einen Anstrich genehmigen lassen, wegen der Farbe: Soll ins Ortsbild passen. (Touristenort eben.)
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5 Leser haben diesen Beitrag kommentiert
28.01.2012 - 09:01:07NEIN ! ! ! Eine Dämmfassade oder auch Wärmeschutz bedarf keiner Erlaubnis oder Genehmigung.
sicher braucht man eine Genehmigung wenn an der Aussenfassade etwas angebracht werden soll was über die Grundstücksgrenze rausgeht.Habe den Fall in der Familie gehabt , wo ein Außenrolladen auf die Fassade gebracht werden sollte und die Genehmigung wurde nicht erteilt – eben weil es nicht mehr das eigenen Grundstück war.Die Rolladenkiste ragte dann auch 18 cm von der Front ab in den kommunalen “Bereich”.
Das regelt jede Gemeinde anders. Frage bei Deiner Gemeinde nach wie es dort gehalten wird. Wenn Du Pech hast, mußt Du der Gemeinde Pacht bezahlen.
nein , das ist keine Überbauung
ich würde auf jedenfall vor baubegin beim bauamt nachfragen